Wir sind der BKK-Landesverband NORDWEST und unterstützen unsere 14 Betriebskrankenkassen (BKK) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und gestalten u.a. die wohnortnahe Gesundheitsversorgung für rund 3 Millionen BKK-Versicherte in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Als Verband bestehen wir bereits seit 1904 und beschäftigen rund 110 Mitarbeitende in den unterschiedlichen Bereichen.
Wir sind richtig gut, können uns aber mit IHNEN noch verbessern.
Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Gesundheitsförderung / Prävention
(GKV-Bündnis für Gesundheit NRW)
Die Stelle dient der Unterstützung der Geschäftsstelle der ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Nordrhein-Westfalen, die beim BKK-Landesverband NORDWEST angesiedelt ist. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (19,25 Std./Woche) mit dem Schwerpunkt Zuwendungsrecht und Gesundheitsförderung und Befristung vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027. Die ARGE-GKV Bündnis für Gesundheit in Nordrhein-Westfalen unterstützt die Krankenkassen und Krankenkassenverbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 20a Absätze 1 und 2 SGB V sowie die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung im Land Nordrhein-Westfalen nach § 20 f Absatz 1 SGB V.
Bei uns als Arbeitgeber steht der Mensch im Mittelpunkt. Unsere Beschäftigten schätzen neben der Sicherheit im öffentlichen Dienst besonders die folgenden Benefits:
Wir sind gespannt auf Sie und freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 05.10.2025 in elektronischer Form zusammengefasst in einem PDF Dokument an stellenausschreibungen@bkk- nordwest.de.
Ihre Fragen zur Bewerbung beantworten:
Sven Sassen (Tel: 0201-179-1537), Domenika Ahrens (Tel: 0201-179-1515)
WIR LEBEN VIELFALT
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.